DFG-Forschergruppe Natur
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TP 7: Natur als Argument in juridischen Diskursen und literarischen Imaginationen des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit

Prof. Dr. Susanne Lepsius
Prof. Dr. Friedrich Vollhardt

Projektmitarbeiter:
Dr. Oliver Bach

Studentische Hilfskräfte:
Zeno Bampi und Andreas Christoph Bachmann

Das rechts- und literarhistorische Teilprojekt untersucht sowohl den epistemischen Neuansatz, wie er mit der naturrechtlichen Systembildung seit dem frühen 17. Jahrhundert erfolgt, als auch das innovative Potential, das in den Begriffsbestimmungen der Juristen seit dem späten Mittelalter enthalten ist und auf die neuzeitliche politische wie juridische Systembildung vorausweist. In den rechts- und philosophiehistorischen Darstellungen werden diese Gegenstandsbereiche üblicherweise getrennt; die Entwicklung des positiven Rechts wird nur selten auf die um 1600 eingeleitete Wende im Naturrechtsdenken bezogen. Das Verbundprojekt unternimmt den Versuch, diese der Eigenperspektive der Epoche nicht angemessene Trennung aufzuheben, die einer erst später erfolgten Ausdifferenzierung der Disziplin(en) und ihrem Fortschrittsbegriff geschuldet ist. Stattdessen sollen im Gegen- und Miteinander von Traditionsbezug und Diskontinuitätsbehauptung Beschreibungskategorien für beide Wissensfelder entwickelt werden, wobei die für das Naturrecht bedeutsamen Annahmen, besonders aber die Konzeptionen des status naturalis in Beziehung zu jenen narrativen Experimenten zu setzen sind, die – unter Aufnahme rechtlicher Semantik und von Motiven des utopischen Denkens – das Leben vollkommen tugendhafter Menschen in einem idealen Gemeinwesen entwerfen. Diese Entwicklungen sind aufeinander bezogen: Der Erfindung des Staates im Rekurs auf einen von der Natur gegebenen Ausgangspunkt korrespondiert ein aus dieser Reflexionstheorie gewonnenes Bild des Menschen, das diesen in einem Netzwerk von Beziehungen definiert und so fundamentale Normen und Obligationen generiert.